In der Schweiz gibt's per Gesetz keine Doppelnamen mehr. Damit müsste ich immer beide Namen erwähnen. Aber schon vorher habe ich immer den Familiennamen desjenigen verwandt, den ich primär anschreibe. Wenn der Brief also v.a. an Otto gerichtet ist, weil er z.B. Ansprechpartner am Telefon gewesen war:
O. und E. Mustermann
Strasse Nr
PLZ Ort (ggf. Bundesland/Kanton)
Falls ich v.a. mit der Frau zu tun hatte, schreibe ich sie direkt an:
E. Schmidt
Strasse Nr
PLZ Ort
Ich empfehle sehr, "Hr."/"Fr."/"Fam." sowie ein vorangestelltes "An"/"an" wegzulassen. Es ist hinsichtlich Höflichkeit nicht mehr verlangt und verwirrt schlimmstenfalls die automatischen Sortieranlagen, wenn man es nicht schön geschrieben hat.
Wenn du beide anschreibst, empfehle ich die "traditionelle" Herangehensweise: Verwende den Namen des Mannes. Du kannst das natürlich auch umgekehrt halten, aber es ist trotz aller Gleichstellungsbemühungen heute immer noch häufig so, dass die Frau zum Mann zieht, d.h. die Post hat höchstwahrscheinlich seinen Namen, nicht aber unbedingt ihren unter der Adresse registriert. Ich setze dann meistens ihren auch noch dazu, aber dahinter, also:
O. und E. Mustermann-Schmidt
Strasse Nr
PLZ Ort
In der Anrede kannst du das dann auftrennen:
Sehr geehrte Frau Schmidt-Mustermann
Sehr geehrter Herr Mustermann