Nach den amtlichen Rechtschreibregeln ist folgende Vorgehensweise empfohlen:
§ 77 Zusätze oder Nachträge grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Komma ein.
So kann man mit erklärende Nachträgen in Firmenbezeichnungen wie folgt schreiben:
- Die Firma Paddelino, Bootsverleih, hat den Steg am Baggersee renovieren lassen.
Insbesondere bei Eigennamen darf man das Komma aber auch weglassen:
§ 78 Oft liegt es im Ermessen des Schreibenden, ob er etwas mit Komma als Zusatz oder Nachtrag kennzeichnen will oder nicht.
Nach dieser Regel ist also auch folgende Schreibweise korrekt, wenn man "Bootsverleih" als nähere Bezeichnung des Eigennamens der Firma versteht:
- Die Firma Paddelino Bootsverleih hat den Steg am Baggersee renovieren lassen.
Ganz anders ist die Regel aber, wenn ein Eigennamen Bestandteil eines Kompositums wird. Dann gilt:
§ 46 Man setzt einen Bindestrich in Zusammensetzungen, die als zweiten Bestandteil einen Eigennamen enthalten oder die aus zwei Eigennamen bestehen.
Demnach muss im folgenden Beispiel ein Bindestrich gesetzt werden:
- Der Paddelino-Bootsverleih wird heute seinen neuen Steg einweihen.
Anmerkung: Nach §77 und §78 sind aber auch folgende Varianten richtig ("Firma" ist Feminin):
- Paddelino, Bootsverleih, wird heute ihren neuen Steg einweihen.
- Padellino Bootsverleih wird heute ihren neuen Steg einweihen.
Natürlich darf man seinen Firmennamen frei gestalten, auch wenn er nicht nach gültigen Rechtschreibregeln gebildet wird (Beispiel: "Müllermilch").