Ein Zitat vom Tagesspiegel:
Erkennbar sei sie an: übertriebenem Selbstwertgefühl, ständigem Verlangen nach Bewunderung, Mangel an Einfühlungsvermögen und arrogantem, überheblichen Verhalten.
Müsste es nicht überheblichem heißen und wenn nein, warum?
Ein Zitat vom Tagesspiegel:
Erkennbar sei sie an: übertriebenem Selbstwertgefühl, ständigem Verlangen nach Bewunderung, Mangel an Einfühlungsvermögen und arrogantem, überheblichen Verhalten.
Müsste es nicht überheblichem heißen und wenn nein, warum?
Man findet durchaus nicht selten eine wechselnde starke und schwache Flexion von artikellosen Adjektiven im Dativ Singular.
Einen Whatsapp-Account zu missbrauchen, sich einzuhacken, das sei dann doch ziemlich kompliziert und mit großem technischen Aufwand verbunden.Rhein-Zeitung 2014
Da sich die Grammatikregeln an den Sprachgebrauch halten (und nicht umgekehrt), sind auch beide Varianten erlaubt, es gibt keine verbindliche Regel, wonach die eine oder die andere Variante richtig wäre.
Rein grammatikalisch-logisch sollte man aber zumindest bei durch Komma oder Konjunktion getrennten Adjektiven wie im Beispiel in der Frage bevorzugt die starke Flexion beider Adjektive anwenden.
Interessant in diesem Zusammenhang ist eine Duden-Regel aus dem Jahr 1935, nach der die gemischte Flexion empfohlen wurde, wenn das zweite Adjektiv eine begriffliche Einheit mit dem Nomen bildet (überhebliches Verhalten), die dann durch das erste Adjektiv näher spezifiziert wird. Diese Regel ist zwar heute nicht mehr verbindlich, wird aber vielleicht immer noch angewandt.
Quelle: IDS Mannheim: Mit echtem bayerischem Senf oder mit echtem bayerischen Senf?
Es gibt keine Norm, derzufolge es überheblichem heißen muss.
In "Duden - Richtiges und gutes Deutsch, 7. Aufl. Mannheim 2011" (das ist die aktuelle Auflage, soweit ich sehe), heißt es:
Selbstverständlich kann der Schreiber das Mittel der Parallel- und der Wechselflexion bewusst einsetzen, um Neben- bzw. Unterordnung der Adjektive zu signalisieren. Eine normative Regelung ist deshalb ausgeschlossen. Ein Komma zwischen den Adjektiven kann sowohl bei Parallel- wie auch bei Wechselflexion gesetzt werden (nach langem, heftigem Streit; nach langem, heftigen Streit).
(Zitiert nach einer Antwort auf korrekturen.de. Ich habe die Originalquelle leider nicht zur Hand, mittlerweile wurde das Zitat bestätigt. Siehe aber den Hinweis weiter unten.)
Bemerkenswert finde ich an diesem Zitat zweierlei:
Ich würde allerdings auch überheblichem schreiben, denn das passt zu den Regeln, mit denen ich aufgewachsen bin.
Es muss überheblichem heißen.
Falls er kein Tippfehler ist, kommt der Fehler vielleicht daher, dass z.B. bei ihrem überheblichen Verhalten das zweite Wort trotz Dativ auf n endet. Aber das ist natürlich grammatikalisch etwas anderes. arrogantem und überheblichem ist eine Reihung von Wörtern, die grammatikalisch die gleiche Funktion haben (EDIT: das alleine reicht noch nicht, siehe Takkats Antwort), und damit haben sie auch die gleiche Endung.